Blaulicht…was nun?
Blaulicht…was nun?
Für mehr Sicherheit – der Monatstipp der Freiwilligen Feuerwehr Altenmarkt
Altenmarkt. Auf der Heimfahrt von der Arbeit, auf dem Weg zum Einkaufen, zum Arzt – es kann jederzeit passieren: Hinter dem eigenen Auto wird es laut, blaues Blinken ist zu sehen, ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht nähert sich. Wie verhält man sich richtig? Was soll man tun? Worauf muss man achten? Zuerst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine abrupten Maßnahmen durchzuführen. Sobald ein Autofahrer das Blaulicht im Rückspiegel bemerkt, soll er die Geschwindigkeit reduzieren, möglichst weit rechts fahren und das Einsatzfahrzeug vorbeifahren lassen. Dazu können die Fahrer auch einen Parkplatz, eine Haltebucht oder ähnliches nutzen. Indem die Autofahrer den rechten Blinker setzen, signalisieren sie dem Einsatzfahrer, dass sie ihn wahrgenommen haben. Wer in eine Seitenstraße ausweicht, muss das Rettungsfahrzeug weiterhin beobachten, ob es nicht auch abbiegen will. Kommt ein Einsatzfahrzeug entgegen, halten sich die Autofahrer auch hier möglichst weit rechts, verringern eventuell ihr Tempo oder halten an und beobachten dabei stets den Gegenverkehr. Dabei gilt es zu bedenken, dass große Einsatzfahrzeuge genügend Platz brauchen. Wer vor einer roten Ampel steht, kann, sofern der Verkehr dies zulässt, vorsichtig die Haltelinie überfahren und so eine Möglichkeit zur Durchfahrt schaffen. Ähnlich verhalten sich Autofahrer, die an eine Unfallstelle gelangen, an der schon Blaulichtfahrzeuge stehen: Sie fahren, falls es überhaupt möglich ist, in angemessener Geschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbei bzw. befolgen die Anweisungen von Polizei oder Feuerwehr. Fest steht: Fahrten mit Sondersignal haben immer einen triftigen Grund, oft geht es um Menschenleben. Darum sollten die Einsatzfahrzeuge so schnell wie möglich zum Einsatzort gelangen. Richtiges und umsichtiges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer – dazu gehören auch Fußgänger und Radfahrer – leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Fahrzeuge mit Sondersignal dürfen nicht behindert werden, ihnen ist stets Vorfahrt zu gewähren. Dabei sollte jeder Verkehrsteilnehmer bedenken: Auch er könnte derjenige sein, der schnelle Hilfe benötigt! − oz
Quelle: Osterhofener Zeitung